Die Transportsicherheit von medizinischen Gütern zu gewährleisten, ist ein Grundpfeiler unserer Arbeit. Dies umfasst drei Punkte:
• die Ladungssicherung,
• die Kennzeichnung sowie
• die Verpackungsanweisung P650 gemäß DIN EN 829.
Da Proben potenziell infektiös sind, müssen sie nach dem Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) deklariert und unter speziellen Voraussetzungen transportiert werden. Die Proben werden nach dem Gefahrgutbeförderungsgesetz mit der UN 3373 (Biologischer Stoff, Kategorie B) deklariert und unterliegen der Verpackungsanweisung P650.
Die Versandbehälter müssen nach dem Gefahrgutbeförderungsgesetz folgende Markierungen aufweisen: