Nach § 3 Abs. 1 Nr. 14 Gefahrgutbeförderungsgesetz ist jedes Unternehmen, das Gefahrgut im Straßenverkehr transportiert, verpflichtet, einen Gefahrgutbeauftragten zu bestellen.
Das Unternehmen Gefahrgut Consulting ist unser kompetenter Partner rund um Gefahrgut und Gefahrstoffe. Die von der ADR verfasste Verordnung zur Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße enthält Vorschriften zu Verpackung, Ladungssicherung, Klassifizierung und Kennzeichnung, die in Fachgesprächsrunden diskutiert werden. Neue Vorschriften werden umgehend in die internen Abläufe implementiert.
Gemeinsam mit Gefahrgut Consulting erarbeiten wir Schulungsinhalte zur Weiterbildung unserer Fahrerinnen und Fahrer. Denn der korrekte Umgang mit biologischen Stoffen der Kategorie B (Proben) auf der Straße und in der Luftfracht ist für uns von größter Wichtigkeit und gewährleistet ein Maximum an Sicherheit.